Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite havelbus.de der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH.
Die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung wurde erstellt am: 09.03.2026
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Wir planen aktuell die Umsetzung der Behebung dieser Barrieren.
Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten. Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.
Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.
Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:
Derzeit liegen keine Fassungen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache vor. Wir arbeiten an der barrierefreien Bereitstellung dieser Inhalte gemäß § 4 BITV 2.0 und den landesrechtlichen Vorschriften. Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Dann melden Sie sich gerne postalisch und per Mail:
Sollten Sie mit der Antwort der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden und einen Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen:
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
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