Was das auf unseren Haltestellenschildern bedeutet, ist schnell erklärt. Es gelten hier besondere Verkehrsregeln. Die von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland festgelegten Schwerpunkthaltestellen mit z. B. hohem Gefährdungspotential durch starkes Schüleraufkommen erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Seit Mitte November gilt daher für unser Fahrpersonal Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:00 Uhr beim Heranfahren und Halten an der Haltestelle das Warnblinklicht einzuschalten und für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Überholverbot des fahrenden Busses. Steht der Bus mit Warnblinklicht, ist das Vorbeifahren nur unter Ausschluss einer Gefährdung in Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) zulässig. Diese Regelung gilt auch für den Gegenverkehr, wenn die entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich getrennt ist.
Sich gemeinsam für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu engagieren, lohnt sich immer.
Nauen, 3. Dezember 2018