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Fragen und Antworten

Wie kann ich mein Ticket im Bus bezahlen? » Antwort ansehen

In unseren Bussen gibt es die Möglichkeit der Barzahlung. Im besten Fall halten Sie sich das Beförderungsentgelt passend bereit.
Als Grundlage unseres Handelns werden die Bestimmungen des §7 VBB-Tarif, Teil A angewendet:
Auf kleine Wechselgeldbeträge sind unsere Fahrerinnen und Fahrer eingestellt. Soweit die Herausgabe von Geldbeträgen über 10,00 Euro nicht möglich ist, erhalten Sie eine Quittung über den Wechselbetrag. Der darauf ausgewiesene Betrag kann in unseren Verkaufsagenturen sowie in unseren Kundenbüros gegen Bargeld eingetauscht werden.
Trifft diese Verkaufsabwicklung nicht auf Ihr Einverständnis, ist von einer Fahrt mit dem Bus abzusehen.

Seit Juni 2020 können Tickets auch mit den gängigen MasterCard-, EC- oder Visa-Karten sowie mit Smartphone bargeldlos beglichen werden. Hierfür werden Karte oder Handy an das Kartengerät gehalten. Per Nahfeldkommunikation (NFC) und auf Basis von internationalen Übertragungsstandards erfolgt die kontaktlose Bezahlung. Sie erhalten das gedruckte Ticket sowie eine Quittung.
+++ ACHTUNG +++
Voraussetzung für den bargeldlosen Service ist immer eine reibungslose Netzabdeckung zur Datenübertragung. Die Verfügbarkeit ist leider nicht in jeder Region unseres Bediengebietes gegeben. Sollte die bargeldlose Bezahlung nicht möglich sein, begleichen Sie bitte die Kosten Ihres Tickets mit Bargeld. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Fahrausweis gestattet.

Dürfen Krippenwagen im Bus befördert werden? » Antwort ansehen

Viele Kindertagespflegepersonen und Erzieher/-innen nutzten die Gelegenheit für verschiedene Ausflüge mit dem Bus und beförderten die Kleinsten in einem Krippenwagen. Mehrere Tests und Fahrversuche unter verschiedensten Bedingungen zeigten sehr deutlich, dass bei derartigen Beförderungsmitteln die Sicherheit und Ordnung aller Insassen einem hohen Gefährdungspotential unterliegt. Schlussendlich tragen wir die Verantwortung in unseren Fahrzeugen und haben uns folglich entschieden, einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu folgen, wonach ein Krippenwagen nicht mitnahmepflichtig ist.
Auf den Punkt gebracht: In den Fahrzeugen der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH gilt ein MITNAHMEVERBOT von Krippenwagen.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Entscheidung.

Werde ich mit einem E-Scooter im Bus befördert? » Antwort ansehen

Die Mitnahme von E-Scootern ist unter zwei Voraussetzungen möglich:
1. E-Scooter müssen über ein entsprechendes E-Scooter/Bus-Piktogramm (blaue Plakette) als Zeichen verfügen, dass dieses Elektromobil für eine Beförderung im Bus zugelassen ist. Die Busse, die eine Beförderung von E-Scootern zulassen sind ebenfalls mit einer solchen Plakette gekennzeichnet.
2. E-Scooter dürfen im Bus nur auf den vorgesehenen Sonderflächen und längs entgegen der Fahrtrichtung befördert werden. Ist der Platz mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besetzt, entscheidet das Fahrpersonal über die weitere Mitnahme.

Unter welchen Voraussetzungen kann mein Hund im Bus mitfahren? » Antwort ansehen

Wer mit einer Tageskarte, einer Fahrkarte im Abo oder mit einem Gruppenfahrausweis unterwegs ist, darf einen Hund kostenlos mitnehmen. Das gilt auch für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke oder für Sehbehinderte mit Blindenführhund.
Fahrgäste, die mit Einzelfahrausweisen die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, müssen für einen Hund einen Einzelfahrausweis des Ermäßigungstarifs kaufen. Ist der Hund nur so groß wie eine Hauskatze, fährt er kostenlos. Das gilt nur, wenn er in einer Transportbox oder in einer entsprechenden Tasche untergebracht wird. Für Hunde, die nicht in den genannten Behältnissen untergebracht sind, gilt Fahrschein-, Maulkorb- und Leinenpflicht.

Ich habe etwas im Bus verloren. Wie erreiche ich das Havelbus-Fundbüro? » Antwort ansehen

Sie haben im Bus etwas liegen gelassen? Kein Problem. Alle Fundstücke werden von unseren Fahrerinnen und Fahrern in unseren Kundenbüros in Nauen und Rathenow abgegeben. Während der Öffnungszeiten können Sie sich telefonisch oder per E-Mail nach Ihren vermissten Sachen erkundigen. Bitte erleichtern Sie uns die Suche danach und teilen Sie uns mit, wann und in welcher Buslinie Sie etwas verloren haben (einschließlich Beschreibung).

Wer hat Anspruch auf einen subventionierten Schülerfahrausweis? » Antwort ansehen

Schülerinnen und Schüler im Landkreis Havelland, die eine allgemein bildende Schule wie Förderschule, Grundschule, Oberschule, Gesamtschule, Gymnasium, Waldorfschule oder Oberstufenzentrum – gymnasiale Oberstufe besuchen (gem. Satzung § 2).

Gründe, warum der Antrag für den Schülerfahrausweis nicht bearbeitet werden kann: » Antwort ansehen

- Fehlendes Lichtbild bei einem Erstantrag,
- Unterschriften fehlen bzw. sind unvollständig,
- aktueller Schulnachweis fehlt,
- Anträge von Geschwistern fehlen,
- evtl. Rückfragen nur möglich bei Angabe einer Telefonnummer,
- keine Bearbeitung bei Einreichung per FAX oder E-Mail.

Wie erweitere ich meinen subventionierten Schülerfahrausweis? » Antwort ansehen

Das VBB-Freizeit-Ticket ist eine passende Ergänzung für den subventionierten Schülerfahrausweis für nur 15 EURO im Monat. Das Ticket ist der perfekte Begleiter für alle, die bereits eine Monatskarte, eine Jahreskarte oder ein Jahresabonnement besitzen. Mit dem VBB-Freizeit-Ticket können alle Busse und Bahnen im gesamten VBB-Tarifgebiet genutzt werden. Gültig ist das Ticket montags bis freitags von 14:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages, samstags, sonn- und feiertags sowie ganztags in den gesetzlichen Schulferien der Länder Berlin und Brandenburg.
Das Ticket ist in unseren Fahrzeugen und Verkaufsstellen erhältlich. Es kann nicht zusätzlich mit dem Jahresabonnement beantragt werden.

Wo ist die VBB-fahrCard für Schülerinnen und Schüler gültig? » Antwort ansehen

In allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen dem Wohnort und dem Schulort des beantragten Tarifbereiches.

Mein Kind hat die VBB-fahrCard verloren, was muss ich tun? » Antwort ansehen

Es lohnt sich, in unseren Kundenbüros bzw. Fundbüro nachzufragen, ob ein ehrlicher Finder die VBB-fahrCard abgegeben hat. Wenn nicht, dann beantragen Sie bitte eine Ersatzkarte über das entsprechende Ersatzkartenformular. Dieses finden Sie unter www.havelbus.de/Schuelerfahrausweise.

Fundbüro/Kundenbüro

Nauen
Ludwig-Jahn-Straße 1
14641 Nauen
Telefon: 03321 8283-088
E-Mail:
kbnauen@havelbus.de

Öffnungszeiten:
Mo.:     08:00 bis 12:00 Uhr
Di.:       14:00 bis 18:00 Uhr
Mi.:      13:00 bis 15:00 Uhr
Do.:      07:00 bis 12:00 Uhr
Fr.:       geschlossen

Eine aktuelle Auflistung von Fundsachen finden Sie unter:
havelbus.de/verkaufsstellen/
Falkensee
Straße der Einheit 138 a
14612 Falkensee
Tel.: 03321 8283-288
E-Mail:
kbfalkensee@havelbus.de

Öffnungszeiten:
Mo.:     13:00 bis 15:00 Uhr
Di.:       geschlossen
Mi.:      07:00 bis 11:00 Uhr
Do.:      14:00 bis 17:00 Uhr
Fr.:       geschlossen
Rathenow
Grünauer Weg 2
14712 Rathenow
Telefon: 03321 8283-200
E-Mail:
kbrathenow@havelbus.de

Öffnungszeiten:
Mo.:     08:30 bis 12:30 Uhr
Di.:       08:30 bis 15:30 Uhr
Mi.:      08:30 bis 12:30 Uhr
Do.:      11:00 bis 17:00 Uhr
Fr.:       geschlossen