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Bestand der FFP-2-Maskenpflicht im ÖPNV

Aufgrund der Verlängerung der Corona-Verordnung (bis vorerst 16. August 2022) gilt in Brandenburg weiterhin die FFP-2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.

(Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen eine medizinische Maske tragen, Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Maskenpflicht befreit.)

Da wir leider eine zunehmende Sorglosigkeit trotz steigender Infektionszahlen feststellen, möchte wir Sie bitten, sich an die aktuellen Vorgaben zu halten.

 

Deshalb werden wir ab 1. August 2022 auch wieder verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht von einem von uns beauftragten Unternehmen durchführen lassen.

 

Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung!

 

Nauen, 23. Juli 2022