Bestimmte Fahrausweise des VBB-Tarifs können als Handytickets auf Basis mobiler Endgeräte ausgegeben werden. Hierbei handelt es sich allerdings laut der Beförderungsbedingungen des VBB (§8 – 13) um einen UNGÜLTIGEN Fahrausweis, wenn das Handyticket nur als Screenshot vorgezeigt wird.
Wir bitten Sie, dieses vor Fahrtantritt sicherzustellen.
Herzlichen Dank!
Nauen, 12. Februar 2026