Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 22. April 2021* ist seit dem 23.April 2021 das Tragen von FFP2-Masken sowie Masken mit den Standards KN95 bzw. N95 in unseren Bussen verpflichtend. Da medizinische OP-Masken keine vergleichbare Schutzwirkung erfüllen, können diese nicht mehr in unseren Havelbussen getragen werden.
Beschäftigte im Fahrdienst fallen nicht unter die Tragepflicht von FFP2-Masken.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
*Unser Handeln ergibt sich aus dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. April 2021 lt. §28b, Abs. I, Ziffer 9.
Nauen, 26. April 2021