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Neue Corona-Infektionsschutzverordnung in Brandenburg: Maskenpflicht im ÖPNV gilt weiterhin

Die Landesregierung hat die Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 28. Oktober 2022 verlängert. Dazu gehört die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.

Alle Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen (Ausnahmen u. a. für Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen). Bei der Beförderung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend.  Gleiches gilt für den Berliner Raum.

Weitere Informationen unter https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~27-09-2022-kabinett-beschliesst-neue-corona-infektionsschutzverordnung

Wir danken Ihnen für die Einhaltung der Maskenpflicht in unseren Bussen!

 

Nauen, 28. September 2022