In unseren Bussen gibt es die Möglichkeit der Barzahlung. Im besten Fall halten Sie sich das Beförderungsentgelt passend bereit.
Als Grundlage unseres Handelns werden die Bestimmungen des §7 VBB-Tarif, Teil A angewendet:
Auf kleine Wechselgeldbeträge sind unsere Fahrerinnen und Fahrer eingestellt. Soweit die Herausgabe von Geldbeträgen über 10,00 Euro nicht möglich ist, erhalten Sie eine Quittung über den Wechselbetrag. Der darauf ausgewiesene Betrag kann in unseren Verkaufsagenturen sowie in unseren Kundenbüros gegen Bargeld eingetauscht werden.
Trifft diese Verkaufsabwicklung nicht auf Ihr Einverständnis, ist von einer Fahrt mit dem Bus abzusehen.
Seit Juni 2020 können Tickets auch mit den gängigen MasterCard-, EC- oder Visa-Karten sowie mit Smartphone bargeldlos beglichen werden. Hierfür werden Karte oder Handy an das Kartengerät gehalten. Per Nahfeldkommunikation (NFC) und auf Basis von internationalen Übertragungsstandards erfolgt die kontaktlose Bezahlung. Sie erhalten das gedruckte Ticket sowie eine Quittung. Achtung: Voraussetzung für diesen Service ist immer eine reibungslose Netzabdeckung zur Datenübertragung. Die Verfügbarkeit ist leider nicht in jeder Region unseres Bediengebietes gegeben. Sollte die bargeldlose Bezahlung nicht möglich sein, begleichen Sie bitte die Kosten Ihres Tickets mit Bargeld. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Fahrausweis gestattet.
Diesen Hinweis finden Sie auch auf unserer Internetseite unter havelbus.de/hilfebereich-faq.
Nauen, 14. Oktober 2022